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   VGH Bayern, 24.09.2002 - 4 C 02.41   

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VGH Bayern, 24.09.2002 - 4 C 02.41 (https://dejure.org/2002,61306)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.09.2002 - 4 C 02.41 (https://dejure.org/2002,61306)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. September 2002 - 4 C 02.41 (https://dejure.org/2002,61306)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 1 S 1864/11

    Bestimmtheit einer vereinsrechtlichen Durchsuchungsanordnung; Sicherstellung von

    Insbesondere werden bei einer zeitgleichen Bekanntgabe und tatsächlichen Sicherstellung die Rechtsschutzmöglichkeiten des "Dritten" nicht unzumutbar eingeschränkt, da ein Rechtsbehelf gegen den Sicherstellungsbescheid gemäß §§ 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, 6 Abs. 2 VereinsG keine aufschiebende Wirkung hat (OVG NRW, Beschl. v. 01.09.1994 - 5 B 959/94 u.a. - DÖV 1995, 338; BayVGH, Beschl. v. 24.09.2002 - 4 C 02.41 - juris; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschl. v. 10.08.1993 - 1 BvR 807/93 - juris).
  • VGH Bayern, 11.12.2002 - 4 C 02.2478

    Vereinsverbot, Durchsuchung und Beschlagnahme im Ermittlungsverfahren,

    Denn effektiver Grundrechtsschutz gebietet es in derartigen Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe, die ihrer Natur nach häufig vor einer gerichtlichen Prüfung in der von der Prozessordnung gegebenen Instanz schon wieder beendet sind, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, die Berechtigung des Grundrechtseingriffs gerichtlich klären zu lassen (vgl. BVerfG vom 30.4.1997 BVerfGE 96, 27/41; vom 15.7.1998 NJW 1999, 273; BayVGH vom 24.9.2002 Az. 4 C 02.41; VGH BW vom 14.5.2002 DÖV 2002, 784/785; OVG NRW vom 20.9.2002 Az. 5 E 5/02).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2013 - 1 S 104.12

    Herausgabe sichergestellter Gegenstände (hier: von Computern eines Vereins)

    a) Das Verwaltungsgericht hat sich bei seiner Entscheidung, die gemäß § 6 Abs. 2 VereinsG ausgeschlossene aufschiebende Wirkung (vgl. dazu auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 24. September 2002 - 4 C 02.41 -, juris Rn. 13) der im Ausspruch bezeichneten Klage nicht wie beantragt anzuordnen, darauf gestützt, dass die Klage mangels vorheriger Erhebung eines Widerspruchs unzulässig sei.
  • OVG Hamburg, 30.07.2010 - 4 Bs 143/10

    Durchsuchung von Räumen des Vereins Taiba, Arabisch-Deutscher Kulturverein e.V.

    Dies genügt nach der genannten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedoch nicht, um zur Sicherstellung dieser Sachen die Durchsuchung anzuordnen (so aber offenbar: VGH München, Beschl. v. 24.9.2002, 4 C 02.41, juris).
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